Kostenfaktor
Der Kostenfaktor
Die Hebamme ist nach § 134a SGB V verpflichtet, mit der Krankenkasse abzurechnen.
Hebammenleistungen sind Sozialleistungen, die jedem Menschen in Deutschland kostenlos angeboten werden können.
Den Leistungsumfang regelt die Hebammengebührenordnung.
Den Patienten entstehen in diesem Rahmen keinerlei private Kosten.