Kostenfaktor

Der Kostenfaktor


Die Hebamme ist nach § 134a SGB V verpflichtet, mit der Krankenkasse abzurechnen. 

Hebammenleistungen sind Sozialleistungen, die jedem Menschen in Deutschland kostenlos angeboten werden können.

Den Leistungsumfang regelt die Hebammengebührenordnung.

Den Patienten entstehen in diesem Rahmen keinerlei private Kosten.